Ab sofort ist es uns auch möglich durch Vorlage einer Verordnung ebenfalls Privatversicherte Patienten abzurechnen. Diese erhalten von uns eine Rechnung und können diese bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen.

Die Verordnung und die Quittungen sind von den Fahrern / Unternehmern wie gewohnt bei uns zur Abrechnung einzureichen. Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.